§ 1Allgemeines
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(2) Das Fahren eines Fahrzeuges ohne gültigen Führerschein ist strafbar. [Anmerkung vom Server-Team: Derzeit ausgesetzt, da technisch noch in der Entwicklung]
(3) An Zebrastreifen ist die Geschwindigkeit zu verringern und Fußgängern Vorrang zu gewähren.
(4) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten (Burnouts, übermäßiges Hupen, usw.).
(5) Handynutzung ist dem Fahrer während der Fahrt nicht gestattet.
(6) Es gilt eine Mitführungspflicht für einen Verbandskasten, einem Warndreieck und einem Reparaturkit im Kofferraum für jedes Fahrzeug am Boden, zu Wasser oder in der Luft. Ausgenommen sind Fahrräder.
(7) Für Roller und Fahrräder wird kein Führerschein benötigt.
(8) §14 StVO ist beim Betreiben eines Fahrzeuges zu beachten.